Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Innovum Handels Gmbh Fehraltorf
1. Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Innovum Handels GmbH (nachfolgend " Innovum ") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend "Produkte") von Innovum . Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Innovum geschäftliche Beziehungen pflegt.
2. Vertriebsrechte
Innovum Handels GmbH ist der offizielle Vertriebspartner der Marke Babolat VS für die ganze Schweiz und vertritt dessen Rechte.
3. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Produkte oder Dienstleistungen, welche Innovum anbietet. Verkauf und Lieferung erfolgen nur nach den AGB von Innovum. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Innovum hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Innovum bezogen werden.
4. Leistungen der Innovum Handels GmbH
Innovum erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäss diesen AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen. Innovum ist bestrebt, ihren Kunden die qualitativ hochwertigsten Produkte anzubieten.
5. Keine Gewähr für Produktinformationen und Verfügbarkeits- und Garantieangaben
Innovum ist stets bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu informieren und aufzuklären. Diese Informationen werden zum Teil direkt von den Herstellern bezogen und werden von Innovum für die Kunden übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Jegliche Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Garantiebestimmungen und Garantiedauer, welche von Innovum publiziert werden, sind deshalb ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.
Innovum legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb nicht verbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 6 der AGB ein.
Innovum legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb nicht verbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 6 der AGB ein.
6. Preisangaben
Alle Preise gelten in Schweizer Franken CHF inklusive 7.7 % Mehrwertsteuer ( in B2B Handelsbeziehungen sind die Preise exklusive 7.7 % Mehrwertsteuer )
7. Vertragsabschluss
Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die im Babolat B2C Portal publiziert werden, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten der Hersteller oder von Innovum ).
Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, im Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen der Bestellung bei einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellungsbestätigung per E-Mail angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Innovum eingetroffen und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der Nichtbelieferung steht.
Falls eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls die Übergabe des Produkts schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an Innovum zurück und der Kunde ist zur Rückleistung (unter Rückzahlung des bezahlten Preises durch Innovum) verpflichtet. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme verpflichtet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist Innovum nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.
Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, im Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen der Bestellung bei einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellungsbestätigung per E-Mail angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Innovum eingetroffen und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der Nichtbelieferung steht.
Falls eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls die Übergabe des Produkts schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an Innovum zurück und der Kunde ist zur Rückleistung (unter Rückzahlung des bezahlten Preises durch Innovum) verpflichtet. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme verpflichtet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist Innovum nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.
8. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverarbeiter
Allgemein verpflichtet sich der Kunde, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten per Vorkasse zu bezahlen. Diese werden über die Firma Six Payments Services Schweiz abgewickelt. Zur Zahlung stehen die folgenden Möglichkeiten: TWINT – MAESTRO – VISA – MASTERCARD - DINERS CLUB INTERNATIONAL - DISCOVER.
9. Eigentumsvorbehalt
Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Innovum. Der Kunde räumt Innovum das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
10. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig, und alle Lieferungen ausgesetzt. Innovum hält sich das Rücktrittsrecht vor. Diese Vertragsauflösung tritt automatisch und ohne Vorankündigung nach acht Tagen in Kraft, nachdem Innovum dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen.
Innovum kann ab der 3. Mahnung und den damit verbundenen manuellen Aufwänden, eine Umtriebsgebühr von CHF 50.00 erheben. Innovum behält sich das Recht vor, Inkassovorgänge an ein Inkassobüro weiter zu leiten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstiger vertraglicher Pflichtverletzung oder wenn Innovum Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, behält sich Innovum das Recht vor, den Rechnungsstatus des Kunden zu entfernen.
Innovum kann ab der 3. Mahnung und den damit verbundenen manuellen Aufwänden, eine Umtriebsgebühr von CHF 50.00 erheben. Innovum behält sich das Recht vor, Inkassovorgänge an ein Inkassobüro weiter zu leiten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstiger vertraglicher Pflichtverletzung oder wenn Innovum Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, behält sich Innovum das Recht vor, den Rechnungsstatus des Kunden zu entfernen.
11. Stornierung und Vertragsauflösung
Bestellungen bei Innovum sind gemäss Ziff. 6 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen sind in gewissen Fällen möglich, liegen aber im Ermessen von Innovum und können mit Umtriebskosten verbunden werden (Umtriebsentschädigung von 20% des Auftrages oder mindestens CHF 60.00 sowie der Wertverlust der Produkte seit deren Bestellung).
Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann Innovum den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten gemäss Ziff. 9 der AGB in Rechnung stellen.
Im Falle einer Lieferunmöglichkeit der Innovum gemäss Ziff. 6 der AGB steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet Innovum dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.
Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann Innovum den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten gemäss Ziff. 9 der AGB in Rechnung stellen.
Im Falle einer Lieferunmöglichkeit der Innovum gemäss Ziff. 6 der AGB steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet Innovum dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.
12. Umtausch und Rückgabe
Der Umtausch sowie die Rückgabe von Produkten sind innert 10 Tagen möglich. Als Preisbasis für alle Rückgaben und Umtausche gilt der ursprünglich bezahlte Preis. Produkte, die speziell für den Kunden bestellt und / oder speziell auf seine Bedürfnisse angepasst (zb. Ein Racket neu bespannt) wurden, sind von der Rückgabe oder vom Umtausch gänzlich ausgeschlossen. Rücksendungen werden nur mit dem ausgefüllten Retourenformular akzeptiert.
13. Lieferung
Ausgelieferte oder abgeholte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler oder Schäden (sichtbare sowie verdeckte) sind unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung an Innovum mitzuteilen. Für das weitere Vorgehen der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.
Bei der Warenanlieferung durch ein Paketdienstleister bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann Innovum keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
Alle Lieferungen von Innovum sind grundsätzlich ab Lager Fehraltorf ( Versandpauschale pro Paket bis 20 Kg, CHF 9.50, Portofrei ab Netto Bestellwert CHF 99.-). Innovum behält sich das Recht vor bei Sperrgut Lieferungen wie Tennisbälle die zusätzlichen Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
Bei der Warenanlieferung durch ein Paketdienstleister bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann Innovum keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
Alle Lieferungen von Innovum sind grundsätzlich ab Lager Fehraltorf ( Versandpauschale pro Paket bis 20 Kg, CHF 9.50, Portofrei ab Netto Bestellwert CHF 99.-). Innovum behält sich das Recht vor bei Sperrgut Lieferungen wie Tennisbälle die zusätzlichen Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
14. Warenrücksendungen
Falls der Kunde Waren an Innovum zurücksenden will, erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Kunden an den jeweils von Innovum bekannt gegebenen Rücksendeort. Warenrücksendungen werden nur mit ausgefülltem Rücksendeformular angenommen und bearbeitet. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung und fachgerecht verpackt einzuschicken. Rücksendungen, die dem Absender nicht zugeordnet werden können, werden 3 Monate aufbewahrt und dann entsorgt.
15. Service und Garantie
Da Innovum die verkauften Produkte nicht selbst herstellt, hat sie keinerlei Einfluss auf die Funktionalität der Produkte sowie die Garantieleistungen der Hersteller. Es gelten deshalb stets die Garantiebedingungen und -dauer der Hersteller.
Im Garantiefall sehen die Hersteller jeweils eine Reparatur, ein Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder eine Vergütung in der Höhe des Zeitwerts, höchstens jedoch zum Kaufwert des Produktes vor. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Wandelung oder Minderung.
Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen.
Im Shop als "Demomodell" gekennzeichnete Produkte sind Vorführartikel, d.h. Artikel mit leichten optischen Mängeln oder in Stand gesetzte Produkte, welche zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. In Bezug auf die Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit gelten die normalen Garantiebestimmungen.
Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Garantiepflicht Kosten, fallen diese zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann Innovum oder der Hersteller die Kosten für die Prüfung sowie den Versand auf den Kunden überwälzen.
Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
Innovum kann dem Kunden einen Garantievoraustausch des Produktes gewähren. Dieser Voraustausch, welcher ausschliesslich im Ermessen von Innovum steht, erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass der Hersteller tatsächlich die Gewährleistung für das eingeschickte Produkt übernimmt und kein Ausschlussgrund vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst in diesem Moment Eigentum am vorausgetauschten Produkt.
Im Garantiefall sehen die Hersteller jeweils eine Reparatur, ein Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder eine Vergütung in der Höhe des Zeitwerts, höchstens jedoch zum Kaufwert des Produktes vor. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Wandelung oder Minderung.
Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen.
Im Shop als "Demomodell" gekennzeichnete Produkte sind Vorführartikel, d.h. Artikel mit leichten optischen Mängeln oder in Stand gesetzte Produkte, welche zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. In Bezug auf die Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit gelten die normalen Garantiebestimmungen.
Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Garantiepflicht Kosten, fallen diese zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann Innovum oder der Hersteller die Kosten für die Prüfung sowie den Versand auf den Kunden überwälzen.
Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
Innovum kann dem Kunden einen Garantievoraustausch des Produktes gewähren. Dieser Voraustausch, welcher ausschliesslich im Ermessen von Innovum steht, erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass der Hersteller tatsächlich die Gewährleistung für das eingeschickte Produkt übernimmt und kein Ausschlussgrund vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst in diesem Moment Eigentum am vorausgetauschten Produkt.
16. Haftung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen Innovum und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Innovum gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Innovum ist - unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts - Zürich. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)).
16. Urheberrechtlicher Hinweis
Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt. Das ausschliessliche Nutzungsrecht gehört der Innovum. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt / nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Innovum zulässig. Insbesondere ist die Nutzung dieser AGB in unveränderter, wie auch in abgeänderter Form für eigene gewerbsmässige Zwecke untersagt/unzulässig und wird zivilrechtlich belangt und strafrechtlich verfolgt.
Fehraltorf, Februar 2021
Fehraltorf, Februar 2021